Gewährleistungsprüfung für Windenergieanlagen.
Die Dringende

Gewährleistungsprüfung
Gewährleistungsprüfung

Mängel anzeigen, solange der Hersteller zuständig ist.

Sie ist die letzte Möglichkeit, Ansprüche gegenüber dem Hersteller Ihrer WEA geltend zu machen, bevor dessen 2-jährige Gewährleistungspflicht endet. Die Gewährleistungsprüfung (GP) wird grundsätzlich nach den Richtlinien zur Wiederkehrenden Prüfung ausgeführt. Ein entsprechender Nachweis über die damit durchgeführte WKP ist natürlich inklusive. Je nach Ihren Wünschen kann v³ bei dieser Gelegenheit noch weitere Zustandsuntersuchungen ergänzen, zum Beispiel eine Getriebevideoendoskopie und/oder Offline-Schwingungsmessung. Besondere Sorgfalt zahlt sich zu diesem Zeitpunkt natürlich besonders aus.

Die wichtigsten Ergebnisse der Prüfung Ihrer Windkraftanlage erfahren Sie bereits kurz nach Verlassen des Windparks direkt nach Abschluss per E-Mail. Prüfnachweis und ausführliche tabellarische Dokumentation folgen. Mehr dazu in den FAQs.