Alle Pflichten fürs Windenergie-Gutachten. Und etwas mehr.
Die Wiederkehrende Prüfung (WKP) ist sozusagen der Basis-Gesundheitscheck für die Windenergieanlage. Sie können sicher sein: Die Anlage erfüllt die gesetzlichen Vorgaben, funktioniert und fällt garantiert nicht um. Geprüft wird nach den Vorgaben der DIBt-Richtlinie und der WKP-Richtlinie des Bundesverbands WindEnergie e.V.. Die Standsicherheit der WEA ist dabei oberstes Gebot. Darum schaut der Gutachter genau auf die individuellen statischen Voruntersuchungen, bevor er die Anlage betritt.
Auch bei dieser Basis-Prüfung hat v³ beschlossen, mehr als nur den Standard zu erfüllen. Mit einigen sinnvollen Erweiterungen (Stichprobenkontrolle des Drehmoments, Dokumentation der prüfpflichtigen Komponenten wie Leiter, Kettenzug etc.) erhalten Sie als Auftraggeber ein vollumfängliches Bild vom Zustand Ihrer WEA, ohne eine zusätzliche Leistung beauftragen zu müssen.
Am Ende stellt v³ einen präzisen Nachweis über die Durchführung der gesamten WKP aus sowie einen ausführlichen Prüfbericht. Mehr zur Dokumentation erfahren Sie in den FAQs.