Mit gutem Gefühl in eine lange Laufzeit.
„Können wir sicher sein, dass unsere Windenergieanlagen alle relevanten Auflagen aus der Baugenehmigung oder der Typenprüfung erfüllen? Wurden unsere WEA so errichtet, dass die Baubehörde möglichst wenig Grundlage für Beanstandungen hat? Und vor allem, sind die Unterlagen vollständig und treffen tatsächlich auf die ausgeführten Anlagen zu?“ Diese Fragen können im Verlauf der etwa 20-jährigen Laufzeit einer WEA noch häufig eine Rolle spielen. Umso wichtiger, dass die Prüfung zur Inbetriebnahme (IBP) diese Punkte in aller Sorgfalt abdeckt. Schließlich gehen danach alle Risiken an den Betreiber über.
Besonders hebt die IBP darum alle Mängel hervor, die die Gebrauchstauglichkeit der WEA gefährden und Grund sein könnten, deren Abnahme zu verweigern. Wurden solche sogenannten wesentlichen Mängel entdeckt, informiert v³ Sie sofort nach der Prüfung per E-Mail.
Die IBP findet im Umfang einer Wiederkehrenden Prüfung statt. Auch einzelne Subsysteme können Sie mit testen lassen und erhalten die entsprechenden Bescheinigungen. Alle Abweichungen vom Soll-Zustand werden in einer ausführlichen Dokumentation aufgeführt. Zusätzlich können Sie auch eine monetäre Bewertung der Restmängel beauftragen.
Mehr zum Prüfnachweis und zur Dokumentation erfahren Sie auch in den FAQs.